Daran arbeiten wir gerade:
Unterschriftensammlung für 2 Volksinitiativen zum Schutz der Natur und der Gemeinden Hinter dem Initiativkomitee um den Verband Freie Landschaft Schweiz stehen Gemeindepräsidenten, Grossräte und Kantonsrätinnen, ein Nationalrat, Professoren, Naturschützer, Biologen, Rechtsanwältinnen und Denkmalpfleger. Unterschriftensammlung: |
Die Gemeindeschutz-Initiative Es widerspricht unserer demokratischen Tradition zutiefst, wenn die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde ausgerechnet zu den grössten und gigantischsten Industrieanlagen, so gross, wie man sie noch nie von nah gesehen oder erlebt hat, nichts zu sagen hätten. Geht es nach dem Willen der Windkraftlobby und des Berner Politbetriebs, sollen sie nicht einmal einen Mindestabstand zu den Wohnsiedlungen, ein eigentlich verbrieftes Gemeinderecht, bestimmen können. Neu soll die Bundesverfassung festschreiben, dass in jedem Fall in der Standortgemeinde sowie in betroffenen Nachbargemeinden über den Bau von Windparks an der Urne entschieden wird. Damit werden Windkraftanlagen nicht verhindert, aber es zwingt die Investoren, die betroffene Bevölkerung mit sehr guten Argumenten zu überzeugen. |
Die Waldschutz-Initiative Der Wald ist gleichermassen lebenswichtig für Biodiversität und Mensch und geniesst nicht umsonst den strengstmöglichen Schutz der Bundesverfassung. Windkraftanlagen in den Wäldern sind eine neue Bedrohung für das gesamte Ökosystem. Neu soll die Bundesverfassung Waldrodungen für Windräder verbieten und einen Mindestabstand von 150 m zum Waldrand gewährleisten. |
Lesen Sie dazu die aktuelle Berichterstattung: 28.09.2024 - Linth Zeitung 28.09.2024 - Linth Zeitung 27.09.2024 22.02.2024 - Linth Zeitung 22.01.2024 - Linth Zeitung 23.01.2024 - NZZ 05.10.2023 - Obersee-Nachrichten 21.10.2023 - Linth Zeitung 26.10.2023 - Linth-Zeitung 02.11.2023 - Linth-Zeitung |
9. Juni 2024 Die Schweiz sagt JA zum Stromgesetz ("Mantelerlass") Schänis, Tuggen und 170 weitere Gemeinden haben das Gesetz abgelehnt. Aber nun verfügen Bundesrat und Kantonsregierung über den angestrebten Blankocheck und können Windkraftprojekte als "nationales Interesse" deklarieren. Die Standortgemeinden und ihre Bevölkerung können laut Gesetz nicht mehr mitentscheiden... ... ausser Bund und Kanton halten sich freiwillig an ihre Versprechungen im Vorfeld der Abstimmung: "Die Vorlage wahrt die demokratischen Mitsprachemöglichkeiten der Bevölkerung. Beispielsweise bleiben in Gemeinden Abstimmungen weiterhin möglich." (Abstimmungsbüchlein S. 44) "Die Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden soll sagen können, ob sie einen Windpark oder eine alpine Solaranlage will oder nicht." (BR Rösti am 23.3.2024 in der Linth-Zeitung) "Es gibt keine Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten, keine Windkraftanlagen im Wald ohne Erschliessung und keine Windkraftanlagen auf genutztem Landwirtschaftsland". "Die Nutzungsplanung ist Sache der Gemeinden." |