Die Linthebene gehört unseren Kindern und Enkeln - nicht der Windkraftlobby !

Verein Schänner Landschaftsschutz

Daran arbeiten wir gerade:

 
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Unterschriftensammlung für 2 Volksinitiativen zum Schutz der Natur und der Gemeinden

Hinter dem Initiativkomitee um den Verband Freie Landschaft Schweiz stehen Gemeindepräsidenten, Grossräte und Kantonsrätinnen, ein Nationalrat, Professoren, Naturschützer, Biologen, Rechtsanwältinnen und Denkmalpfleger.

Unterschriftensammlung:
Für beide Initiativen müssen bis Mitte 2025 je 100'000 Unterschriften gesammelt werden.

Die Gemeindeschutz-Initiative

Es widerspricht unserer demokratischen Tradition zutiefst, wenn die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde ausgerechnet zu den grössten und gigantischsten Industrieanlagen, so gross, wie man sie noch nie von nah gesehen oder erlebt hat, nichts zu sagen hätten. Geht es nach dem Willen der Windkraftlobby und des Berner Politbetriebs, sollen sie nicht einmal einen Mindestabstand zu den Wohnsiedlungen, ein eigentlich verbrieftes Gemeinderecht, bestimmen können.

Neu soll die Bundesverfassung festschreiben, dass in jedem Fall in der Standortgemeinde sowie in betroffenen Nachbargemeinden über den Bau von Windparks an der Urne entschieden wird. Damit werden Windkraftanlagen nicht verhindert, aber es zwingt die Investoren, die betroffene Bevölkerung mit sehr guten Argumenten zu überzeugen.

>> mehr dazu auf der Seite INITIATIVEN


Die Waldschutz-Initiative

Der Wald ist gleichermassen lebenswichtig für Biodiversität und Mensch und geniesst nicht umsonst den strengstmöglichen Schutz der Bundesverfassung. Windkraftanlagen in den Wäldern sind eine neue Bedrohung für das gesamte Ökosystem. Neu soll die Bundesverfassung Waldrodungen für Windräder verbieten und einen Mindestabstand von 150 m zum Waldrand gewährleisten.

>>  mehr dazu auf der Seite INITIATIVEN


Kanton setzt Windenergie-Sonderzonen fest - Gemeinden haben nichts zu melden

27.09.2024 - Der Kanton lässt die Gemeinden und die Bevölkerung nicht mitentscheiden
Es ist getan! Alles nützte nichts, weder rund 3300 Eingaben aus der Bevölkerung im "Mitwirkungsverfahren", noch die kritischen bis ablehnenden Stellungnahmen von Standortgemeinden, Ortsgemeinden, Verbänden und Organisationen. Die Regierung des Kantons St. Gallen überrumpelt die Gemeinden und die betroffene Bevölkerung mit einer Pressemitteilung. In einem Vernehmlassungsbericht des zuständigen Amts werden die geäusserten Bedenken summarisch "abgehandelt" und der Weg frei gemacht. Der Beschluss, im kantonalen Richtplan die Sondernutzung für 15 Windparks "festzusetzen" und 2 weitere Windparks, darunter Witöfeli/Steinerriet in Schänis auf "Vororientierung" zu setzen, hebelt die historisch gewachsene Gemeindehoheit eiskalt aus. "Das öffentliche Interesse überwiegt", meint die Vorsteherin des kantonalen Bau- und Umweltdepartements, Susanne Hartmann. Mit Verlaub: WELCHES ÖFFENTLICHE INTERESSE, wenn die Politische Gemeinde und ihre Bevölkerung einfach ignoriert werden?

Lesen Sie dazu die aktuelle Berichterstattung:

28.09.2024 - Linth Zeitung
>>  Schlechte Nachrichten für Windkkraftgegner

28.09.2024 - Linth Zeitung
>>  Öffentliches Interesse überwiegt das von Schänis

27.09.2024
>>  Medienmitteilung der Regierung des Kantons St. Gallen
>>  Richtplan-Anpassung 2023 - Vernehmlassungsbericht Kt. SG
>>  Richtplan-Anpassung 2023 - Genehmigungsentwurf Kt. SG

22.02.2024 - Linth Zeitung
>>  Kantonsrat gegen Gemeindeautonomie

22.01.2024 - Linth Zeitung
>>   Regierung will Abstimmungen verhindern

23.01.2024 - NZZ
>>   Regierungsrat will sich nichts vorschreiben lassen

05.10.2023 - Obersee-Nachrichten
>>   Windkraft im Gegenwind

21.10.2023 - Linth Zeitung
>>  Windkraftgegner melden sich zu Tausenden

26.10.2023 - Linth-Zeitung
>>    Leserbriefe aus Schänis

02.11.2023 - Linth-Zeitung
>>     Leserbrief Schmähkritik statt Sachlichkeit

9. Juni 2024

Die Schweiz sagt JA zum Stromgesetz ("Mantelerlass")

Schänis, Tuggen und 170 weitere Gemeinden haben das Gesetz abgelehnt. Aber nun verfügen Bundesrat und Kantonsregierung über den angestrebten Blankocheck und können Windkraftprojekte als "nationales Interesse" deklarieren. Die Standortgemeinden und ihre Bevölkerung können laut Gesetz nicht mehr mitentscheiden...

... ausser Bund und Kanton halten sich freiwillig an ihre Versprechungen im Vorfeld der Abstimmung:

"Die Vorlage wahrt die demokratischen Mitsprachemöglichkeiten der Bevölkerung. Beispielsweise bleiben in Gemeinden Abstimmungen weiterhin möglich." (Abstimmungsbüchlein S. 44)

"Die Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden soll sagen können, ob sie einen Windpark oder eine alpine Solaranlage will oder nicht." (BR Rösti am 23.3.2024 in der Linth-Zeitung)

"Es gibt keine Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten, keine Windkraftanlagen im Wald ohne Erschliessung und keine Windkraftanlagen auf genutztem Landwirtschaftsland".
"Solarpanels dürfen nicht auf landwirtschaftliche Nutzflächen gebaut werden".

(BR Rösti in der Abstimmungsarena, SRF vom 17.5.2024)

"Die Nutzungsplanung ist Sache der Gemeinden."
"Wenn eine Gemeinde sagt, wir wollen kein solches Projekt, dann gibt es auch keines."
"Wenn ein Richtplan besteht und die Gemeinde NEIN sagt zum Nutzungsplan, wird der Bund sie nicht übersteuern."
"Ich garantiere, dass die Verfahren respektiert werden. Der Bund greift nicht in die Kantonsverfahren ein."

(BR Rösti in der Abstimmungsarena, SRF vom 17.5.2024)