Die Position des Vereins
Wir leben in der Linthebene auf fragiler Erde, mit dem grössten Bodenschatz an Grundwasser im Kanton
Nicht Menschen stehen Windrädern im Wege, sondern die Windräder den Menschen
Entscheidungen von grosser Tragweite sollten jene Menschen fällen, die davon betroffen sind
Die Vorgehensweise der Kantonsregierung ist überheblich
Die Richtplananpassung mit der Festsetzung von Windzonen hat massive Auswirkungen auf die Existenz von Mensch, Natur und Landschaft. Jetzt hat man den Weg für einen Bauboom mit gigantischen Anlagen einzig aufgrund von Annahmen und Planwerten frei gemacht, bevor überhaupt Umweltverträglichkeits- und Machbarkeitsstudien vorliegen. Das Ergebnis dieser Studien ist schon jetzt vorhersehbar, weil ihn die hoch subventionierten "Investoren" zu erbringen haben und diese als Auftraggeber die Untersuchungen ganz bestimmt in eine für sie genehme Richtung zu lenken wissen. Unvoreingenommenheit und Dienst an der Sache geht anders. Für die 92 möglichen Anlagen sind allein schon im Kanton St. Gallen 350 - 400 Mio Franken an Subventionen abzuholen. Investoren als Auftraggeber der Machbarkeitsstudien beeinträchtigen deren Glaubwürdigkeit und Akzeptanz.
Der Verein Schänner Landschaftsschutz hätte den Kanton als Auftraggeber der Studien bevorzugt, wobei für die Finanzierung der Subventionstopf hätte herangezogen werden können. Die vorgängige Prüfung in der notwendigen Tiefe durch den Kanton wäre vorteilhafter und ehrlicher gewesen.
Bau- und Nutzungszonen sind Sache der Gemeinden
Die schiere Grösse der Bauwerke und ihre Immissionen sowie die gemeindespezifischen Voraussetzungen erlauben keine Gesamtlösungen auf Kantonsebene. Nur die sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile, des Nutzens und des Schadens auf Gemeindeebene arbeitet letztlich jene Standorte heraus, wo sich so ein Bauwerk lohnt und wo es auch akzeptiert wird. Nicht umsonst gibt es je nach Gemeinde unterschiedliche Entscheidungen für oder gegen Windkraftanlagen. Wenn an der betroffenen Bevölkerung vorbei entschieden wird, schadet das unserer Demokratie. Deshalb muss die Sondernutzungszone und die Bauordnung durch die betroffenen Gemeinde beschlossen werden.
Powerplay in Bundesbern
Seit Bekanntwerden der Sondernutzungsabsichten im kantonalen Richtplan im März 2023 wurde auch auf nationaler Ebene ein wahres Feuerwerk an Dekreten gezündet, alle mit dem Ziel, die demokratische Mitsprache der Gemeinden zu verhindern. Die Erlasse nennen sich "Solarexpress", "Windexpress", "Mantelerlass-Stromgesetz" und "Beschleunigungserlass". Die Annahme des Stromgesetzes vom 9. Juni 2024 ersetzt die demokratischen Entscheidungen durch Regierungsentscheide. Mit dem Zustandekommen der Waldschutzinitiative und der Gemeindeschutzinitiative bekommt die betroffene Bevölkerung dank direkter Demokratie wieder eine Chance zur Mitbestimmung.
Kantonsregierung entscheidet lieber per Dekret statt demokratisch
Mit der Verabschiedung der Richtplananpassung 2023 legt die St. Galler Regierung ein bedenkliches Demokratieverständnis an den Tag. Die Gemeinden hatten nichts zu melden, die Organisationen und Privatpersonen, welche das "Mitwirkungsverfahren" mitgemacht haben, ebensowenig. Wer etwas will, müsste doch auf die betroffenen Leute zugehen und mit ihnen sprechen. Das war einmal. Demokratie, quo vadis?
Was der Verein tun kann
Wir vom Schänner Landschaftsschutz sehen nach wie vor mehr Schaden als Nutzen durch Windkraftanlagen in der Linthebene. Unsere Meinung wird von der Kantonsregierung nicht geteilt und wir werden nicht ernst genommen. Wir haben erfolgreich Unterschriften gesammelt für die Waldschutzinitiative und die Gemeindeschutzinitiative und setzen uns dafür ein, dass sie an der Urne eine Mehrheit finden wird. So wollen wir unsere demokratischen Rechte wieder zurückholen.